Grundsatzerklärung


Wir als INTOS Electronic AG betrachten den Schutz und die Förderung von Menschenrechten sowohl unternehmensintern als auch entlang der Lieferkette als zentralen Bestandteil unserer Unternehmenswerte und Verpflichtungen. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, sicherzustellen, dass Rechte und Würde aller Menschen, die direkt oder indirekt an unserer Wertschöpfungskette beteiligt sind, geachtet und geschützt werden.

Uns ist jedoch gleichzeitig bewusst, dass die Produktion von Waren entlang der komplexen Lieferketten nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte haben kann. Als global agierendes Unternehmen arbeiten wir dafür kontinuierlich an der Umsetzung von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschenrechte in all unseren Geschäftsaktivitäten respektiert werden. Unsere Grundsätze in Bezug auf Menschenrechte in der Lieferkette lauten wie folgt:

  • Achtung der Menschenrechte: Wir verpflichten uns dazu, die international anerkannten Menschenrechtsstandards zu respektieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vermeidung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen.
  • Partnerschaftliche Zusammenarbeit: Wir streben nach partnerschaftlichen Beziehungen zu unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, um ein gemeinsames Verständnis für Menschenrechte zu fördern und die Einhaltung dieser Standards entlang der gesamten Lieferkette möglichst sicherzustellen. Die Lieferkette wird von unserem Team in regelmäßigen Abständen kontrolliert und dokumentiert. Unsere Anforderungen an jeden unserer Lieferanten sind in unserer Supplier Declaration on Sustainability festgeschrieben, die sich bspw. am BSCI Code of Conduct orientiert.
  • Transparenz und Offenlegung: Wir setzen uns für Transparenz ein und legen auch hiermit offen dar, wie wir unsere Verpflichtungen im Bereich Menschenrechte umsetzen.
  • Risikomanagement und kontinuierliche Verbesserung: Innerhalb der o. g. Dokumentation pflegen wir entsprechende Daten und beobachten diese, um auch situativ reagieren zu können. Dabei führen wir regelmäßig Risikobewertungen durch, um potenzielle Risiken für Menschenrechtsverletzungen zu identifizieren und zu minimieren.
  • Wir verpflichten uns auch zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Maßnahmen und Prozesse zur Einhaltung von Menschenrechten, Umweltschutz und Arbeitssicherheit.

Risikoanalyse


Analyse der Lieferkette: 

  • Lieferanten und Partnerunternehmen: Bewertung der Risiken in Bezug auf die direkten Lieferanten 
  • Ermittlung kritischer Bereiche: Identifizierung von Produktionsstätten oder Arbeitsprozessen, in denen das Risiko von Menschenrechtsverletzungen höher sein könnte. 

Bewertung interner Prozesse:

  • Due Diligence-Verfahren: Prüfung der bestehenden Überwachungs- und Prüfmechanismen, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsaspekte angemessen berücksichtigt werden. 

Risikobewertung und Priorisierung:

  • Priorisierung von Maßnahmen: Festlegung von Prioritäten für die Risikominderung basierend auf der Schwere der Risiken und der Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens. Hierfür beziehen wir im Bedarfsfalle Einschätzungen externer Experten in unser Handeln mit ein. 

Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominderung: 

  • Implementierung von Richtlinien: Entwicklung von klaren Richtlinien für Lieferanten innerhalb unserer Supplier Declaration on Sustainability sowie für unsere Mitarbeitenden, um das Bewusstsein für Menschenrechte zu stärken.
  • Engagement und Unterstützung von Lieferanten: Förderung von partnerschaftlichen Beziehungen und Unterstützung von Lieferanten bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards.
  • Regelmäßige Überwachung: Implementierung eines Systems, um die Einhaltung von Standards kontinuierlich zu überwachen und frühzeitig auf mögliche Risiken zu reagieren. 
  • Überprüfung und Anpassung: Regelmäßige Überprüfung der Risikoanalyse und der durchgeführten Maßnahmen, um diese bei Bedarf anzupassen und zu verbessern.

Maßnahmen / Verantwortlichkeit


Wir nutzen die Informationen aus der Risikoanalyse und leiten daraus konkrete Maßnahmen ab. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Lieferketten unserer Eigenmarke, bei denen wir größere Einflussmöglichkeiten identifiziert haben. Die Maßnahmen sollen kontinuierliche Verbesserungen erzielen und reichen von bspw. nachhaltigeren Verpackungsmaterialien, über Audits bis hin zu Zertifizierungen.

Beschwerdeverfahren


Sollte es trotz unserer Maßnahmen zu Verstößen gegen Menschenrechte kommen, haben wir hierfür ein Hinweisgebersystem etabliert, um Beschwerden aufzunehmen. Diese können von allen, die mit uns verbunden sind, gemeldet werden, egal ob Beschäftigten in unseren Lieferketten, unseren Mitarbeitenden oder unserer Klientel, jeweils auch anonym. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und ihnen wird sorgfältig nachgegangen. Die Identitäten der Hinweisgebenden werden geschützt, es sei denn, es besteht der ausdrückliche Wunsch zur Offenlegung.

Berichterstattung


Wir sind uns bewusst, dass die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ein kontinuierlicher Prozess ist. Aus diesem Grund arbeiten wir kontinuierlich daran und passen ihn an gegebene Umstände an. Über unsere Fortschritte berichten wir turnusmäßig als Bestandteil unseres Geschäftsberichtes.